Skandalöser Freispruch – oder wie das Schutzalter mit Füssen getreten wird…

In der gestrigen „20 Minuten“ Ausgabe gab es im Regionalteil einen Bericht über einen Freispruch. Ein Freispruch, der bei mir einfach nur auf komplettes Unverständnis stösst. Laut Anklage hatte ein 33-jähriger Mann eine 15-jährige Heiminsassin getroffen und ihr spontan einen Becher Alkohol mit einer unbekannten Substanz angeboten. Danach führte er das benommene Mädchen in seine Wohnung, wo es einschlief. Dann soll er mit ihr ohne Kondom den Geschlechtsverkehr vollzogen haben. Als das Mädchen aufwachte, war sie nackt und allein. Zudem hatte sie Schmerzen im Unterleib.

Im August 2014 wurde der Mann festgenommen und kam für rund zehn Monate ins Gefängnis.

Vor Gericht gestand er den Geschlechtsverkehr, schwörte jedoch, keine fremden Substanden in den Becher mit Alkohol gemischt zu haben. Er sagte zudem aus, zum Sex sei es einvernehmlich gekommen. Und er sagte, dass er glaubte, das Mädchen sei älter als 15 Jahre gewesen, da es sehr stark geschminkt war.

Der Mann wurde so dann auch umfassend freigesprochen, da die Geschädigte zur Tatzeit stark geschminkt war und somit hätte der Beklagte von einem Alter über 15 Jahre ausgehen dürfen. Für die zu Unrecht verbüsste Haft bekam er zudem noch eine Genugtuung von CHF 50’000.- zugesprochen.

What the Fuck?

Hier stimmt für mich so einiges nicht. Klar, ich war nicht dabei, ich kann nur spekulieren. Und trotzdem finde ich die ganze Geschichte, zumindest so wie sie in den Medien dargestellt wurde, schlichtweg haarsträubend.

In diesem Bericht wird erst ganz am Ende von „der Geschädigten“ gesprochen. Zuerst wird jedoch erwähnt, dass es sich beim Opfer um eine 15-jährige Heiminsassin handelt. „Heiminsassin“ – so wie das da steht, klingt es für mich nach asozial und schwierig. Heiminsassin/Heimkind – ein Begriff, der leider, und manchmal vielleicht sogar zu Recht, mit vielen negativen Klischees behaftet ist. In diesem Fall finde ich jedoch, dass es keine Rolle spielen darf, wo das Opfer wohnt und unter welchen Bedingungen es lebt.

In der Schweiz liegt das Schutzalter bei 16 Jahren. Und das Mädchen war zur Tatzeit erst 15 Jahre alt.

Ich finde, dieses Mädchen hat auf jeden Fall Schaden erlitten. Denn, sind wir mal ehrlich, falls das Mädchen tatsächlich eingeschlafen ist oder stark angetrunken war, kann zwischen einer 15-jährigen und einem 33-jährigen kein einvernehmlicher Geschlechtsverkehr stattfinden. Punkt.Aus.Ende!

Und selbst wenn der Geschlechtsverkehr einvernehmlich gewesen war, ist dem Aspekt des Schutzalters in jedem Fall trotzdem Rechnung zu tragen. Nur weil sich jemand nicht mit Händen und Füssen wehrt (vielleicht gerade wegen des Alkohols und sonstiger Substanzen, welche eh sehr schwer nachzuweisen sind), ist das noch lange kein einvernehmlicher Geschlechtsverkehr.

Und die Sache mit der Schminke…Selbst wenn das Mädchen noch so stark geschminkt gewesen war, ist es doch scheissegal, dass sie älter aussieht als eine 15-jährige. TOTAL SCHEISSEGAL.

Meine Tochter schminkt sich nicht und sieht trotzdem älter aus als sie ist. Ihr wurde sogar in einem Hotel in unserer Gegenwart ein Glas Wein von einer Kellnerin angeboten, die dachte, meine Tochter sei schon 15 Jahre alt (sie ist aber erst 11!). Deswegen lasse ich sie trotzdem noch keinen Wein trinken, ganz abgesehen davon, dass sie das auch selbst noch gar nicht möchte. Die meisten Mädchen im Alter zwischen 11 und 20 Jahren sehen heutzutage älter aus (und mit Schminke vermutlich erst recht) als sie tatsächlich sind und das richtige Alter ist schwer zu schätzen.

Für mich ist die Argumentation des Gerichts, dass der Täter wegen der starken Schminke des Mädchen von einem höheren Alter hat ausgehen dürfen so was von hanebüchen und sogar SKANDALÖS. Das ist verheerend und beängstigend, finde ich.

Der Artikel im Strafgesetzbuch zum Schutzalter lautet:

Schutzalter (Art. 187, Details zum ganzen Art. 187 können bei Interesse im StGB nachgelesen werden)
 Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft. Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt. (Quelle http://www.147.ch)

Im Strafgesetzbuch steht nichts darüber geschrieben, wie sich ein minderjähriges Mädchen zu kleiden hat oder ab wann es sich schminken darf. Natürlich gibt es da die ethischen und moralischen Aspekte. Doch wenn die Schminke des Mädchen ein Argument dafür sein soll, den Täter ungeschoren davon kommen zu lassen, er in besagtem Fall sogar noch fürstlich entschädigt wird, dann befürchte ich wirklich das Allerschlimmste. Rückschritt anstelle von Fortschritt.

Ich frage mich ernsthaft, ob mit diesem Urteil sogar der Argumentation von wegen sexy und aufreizender Kleidung und „sie hat es eben provoziert“ Vorschub geleistet wird.

Wie ein Kind gekleidet und geschminkt ist, darf für die Urteilsfällung KEINE Rolle spielen, sondern die harten Fakten. In diesem Fall darf nicht das vom Täter geschätzte Alter eines Mädchens zählen, sondern das tatsächliche Alter. TATSACHE IST, dass dieses Mädchen zum Tatzeitpunkt erst 15 Jahre alt war. Und somit der Art. 187 des Strafgesetzbuches voll zum Tragen kommen MUSS. Ohne Wenn und Aber.

Bei alle anderen Punkten steht wohl Aussage gegen Aussage und wenn es keine Beweise gibt, gilt „in dubio pro reo“, auch wenn ich in diesem besagten Fall meine Mühe damit habe.

Dass dieses Mädchen jedoch noch unter dem Schutzalter von 16 Jahren war und der Altersunterschied zum Täter weitaus mehr als nur drei Jahre betrug, ist in diesem Fall unbestritten. Ob der Täter geglaubt hat, dass sie älter sei, darf in meinen Augen ÜBERHAUPT KEINE Rolle spielen. Aber nein, er bekommt sogar noch eine Genugtuung von CHF 50’000.-. Unfassbar.

Das darf so nicht sein. Zum Schutze und zum Wohle der Kinder!

Wie seht ihr das, liebe Leser und Leserinnen?

 

 

 

 

 

 

 

Verfasst von

Ich stehe mitten im Leben und schreibe darüber. Über das Leben mit all seinen Facetten. Mal bunt, mal düster, mal witzig, mal ernst. So, wie das Leben eben ist. Immer in Bewegung. Sowohl privat (Mutter von drei Kindern 9, 10 & 12 Jahre alt) als auch beruflich interessiere ich mich für Psychologie - ich bin diplomierte Einzel-, Paar- und Familienberaterin. Schreiben ist nicht einfach ein Hobby - es ist Leidenschaft.

5 Kommentare zu „Skandalöser Freispruch – oder wie das Schutzalter mit Füssen getreten wird…

  1. Da wir mir schlecht… schlimm. Opfer werden zu Mittätern gemacht, Täter zu Opfern… ein Kind wird verantwortlich dafür gemacht, was ein Erwachsener ihm angetan hat. Das ist unfassbar.

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